Du befindest dich auf den Seiten des Projekts, welches sich vorgenommen hat die Gerichtsprozesse aus den Nachkriegsjahren 1945 bis 1948 mit dem Akzent auf das Retributionsgerichtswesen des sogenannten Slowakischen Nationalrats in der erneuten tschechoslowakischen Demokratie zu durchforschen. In dieser Zeit wurden in der Slowakei von dem illegalen und illegitimen Slowakischen Nationalrat Sondergerichte errichtet (Nationalgerichte und Volksgerichte), welche sich nicht nur mit den Darstellern des gestürzten Regimes der ersten Slowakischen Republik 1939 – 1945 auseinandersetzen sollten, sondern auch mit den Exponenten der nationalen Minderheiten, welche sich in dieser Zeit zu Gunsten ihrer Volksgenossen öffentlich engagierten. Die Gerichte fällten Urteile von einer breiten Skala: von öffentlichen Verweisen, Abnahmen von bürgerlichen Rechten und Konfiskationen des ganzen Eigentums, bis zu Sonderhaftstrafen und Todesurteilen durch Erschießen und Erhängen. Die Mehrheit dieser Gerichtsprozesse weist allerdings alle Merkmale von politischen Prozessen auf.
Dieses Projekt wird symbolisch am Tage der Ausführung des ersten Todesurteils gestartet, zu welchem der Oberstleutnant Ján Šmigovský vor 70 Jahren verurteilt wurde, weil er sich als Leiter der Stadtabwehr von Nitra nicht zum sogenannten Slowakischen Nationalaufstand angeschlossen hat und so die Leben der Stadteinwohner und seiner Soldaten schonte.
Es bedeutet nicht, dass wir mit der Einordnung der Verurteilten Personen in die Datenbank dieses Projekts sie vom Standpunkt des natürlichen Gesetzes, welches das natürliche Recht inspiriert, a priori und en bloc als unschuldig befinden. Im Gegenteil, es bedeutet, dass wir mit dem Studium ihrer Gerichtsprozesse nur beginnen wollen und erst nachdem unsere Forschung die Unschuld des Verurteilten aus dem Standpunkt des Natürlichen Rechtes beweist, beziehungsweise nur eine kleine objektive persönliche Schuld an den zugerechneten Verbrechen aufweist, fangen wir mit den Vorbereitungen des Rehabilitationsprozesses einer solchen Person an.
Die gerichtliche Rehabilitation solcher Personen kann leider auch nach ausführlicher Revision ihrer politischen Prozesse in der Slowakei selbst nach 70 Jahren von ihrer Verurteilung nicht erreicht werden. Laut dem Gesetz über die gerichtliche Rehabilitation N. 119/1990 des Gesetzbuches, kann man gerichtlich unter bestimmten Umständen nur diejenigen rehabilitieren, die nach dem 28. Februar 1948 verurteilt worden sind.
Mit diesem Projekt wollen wir also unter anderem auch politischen Druck auf die slowakischen Gesetzgeber ausüben, damit sie einen Gerichtsrahmen führ die Revision der Retributionsprozesse aus den Jahren 1945 – 1948 bereiten.
Wir fordern die Familien der direkten Nachkommen der Verurteilten auf, damit sie uns mit dem Sammeln von notwendigen Daten im Zusammenhang mit den einzelnen Prozessen helfen. Die Liste der verurteilten Deutschen kann auf diesem Verweis gefunden werden. Wenn Du jemanden auf die Liste zuschreiben möchtest, oder Daten ergänzen willst, schick uns eine Nachricht in deutscher Sprache durch dieses Formular.
Die Identität der Nachkommen und der Forscher wird von uns geschützt und wir garantieren eine professionelle Vorgehensweise. Zur Kommunikation von empfindlichen Daten benutzen wir das gesicherte „https“ Protokoll.